Der Bernische Anwaltsverband (BAV-AAB) ist die Berufsorganisation der im
Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragenen, unabhängigen und
selbständigen Anwältinnen und Anwälte im Kanton Bern. Er setzt sich für
die Wahrung des Ansehens und der Interessen der Anwältinnen und Anwälte,
die berufliche Weiterbildung, die Kollegialität seiner Mitglieder wie
auch die Einhaltung der Berufsregeln durch letztere ein. Zudem erbringt
er Dienstleistungen für die Öffentlichkeit (z. B.
Rechtsberatungsstellen) und setzt sich für die Bewahrung und Fortbildung
des Rechtsstaates ein.
Am 1.1.2010 zählte der BAV-AAB mehr als 660
Mitglieder. Die Mitglieder gehören automatisch auch dem Schweizerischen
Anwaltsverband (SAV) an.
Rechtsauskunft-Seeland/Lyss
Jeden 2. Mittwoch im Monat
Gemeindehaus Lyss
Anmeldung unter +41 32 386 71 10
Der Schweizerische Anwaltsverband bezweckt:
Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht und Bundespatentgericht
Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht und Bundespatentgericht
Im Rahmen der Justizreform sind weitere
richterliche Behörden des Bundes geschaffen worden. Das
Bundesstrafgericht in Bellinzona hat seine Amtstätigkeit am 1. April
2004 aufgenommen. Das Bundesverwaltungsgericht nahm seine Tätigkeit am
1. Januar 2007 in Bern auf und zog Mitte 2012 an seinen definitiven Sitz
in St. Gallen. Am gleichen Ort hat das Bundespatentgericht anfangs 2012
seine Arbeit begonnen. Die Entscheidungen dieser erstinstanzlichen
eidgenössischen Gerichte können teilweise ans Bundesgericht
weitergezogen werden. Alle drei Gerichte unterstehen der administrativen
Aufsicht des Bundesgerichts.