Empfohlene Links

Bernischer Anwaltsverband (BAV-AAB)

  Bernischer Anwaltsverband

Der Bernische Anwaltsverband (BAV-AAB) ist die Berufsorganisation der im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragenen, unabhängigen und selbständigen Anwältinnen und Anwälte im Kanton Bern. Er setzt sich für die Wahrung des Ansehens und der Interessen der Anwältinnen und Anwälte, die berufliche Weiterbildung, die Kollegialität seiner Mitglieder wie auch die Einhaltung der Berufsregeln durch letztere ein. Zudem erbringt er Dienstleistungen für die Öffentlichkeit (z. B. Rechtsberatungsstellen) und setzt sich für die Bewahrung und Fortbildung des Rechtsstaates ein.
Am 1.1.2010 zählte der BAV-AAB mehr als 660 Mitglieder. Die Mitglieder gehören automatisch auch dem Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) an. 

Rechtsauskunft-Seeland/Lyss
Jeden 2. Mittwoch im Monat
Gemeindehaus Lyss
Anmeldung unter +41 32 386 71 10

Schweizerischer Anwaltsverband (SAV)

Der Schweizerische Anwaltsverband bezweckt:

Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht und Bundespatentgericht

  Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht und Bundespatentgericht

Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht und Bundespatentgericht
Im Rahmen der Justizreform sind weitere richterliche Behörden des Bundes geschaffen worden. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat seine Amtstätigkeit am 1. April 2004 aufgenommen. Das Bundesverwaltungsgericht nahm seine Tätigkeit am 1. Januar 2007 in Bern auf und zog Mitte 2012 an seinen definitiven Sitz in St. Gallen. Am gleichen Ort hat das Bundespatentgericht anfangs 2012 seine Arbeit begonnen. Die Entscheidungen dieser erstinstanzlichen eidgenössischen Gerichte können teilweise ans Bundesgericht weitergezogen werden. Alle drei Gerichte unterstehen der administrativen Aufsicht des Bundesgerichts.