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Bernische Anwaltsverband (BAV-AAB)
Der Bernische Anwaltsverband (BAV-AAB) ist die Berufsorganisation der im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragenen, unabhängigen und selbständigen Anwältinnen und Anwälte im Kanton Bern. Er setzt sich für die Wahrung des Ansehens und der Interessen der Anwältinnen und Anwälte, die berufliche Weiterbildung, die Kollegialität seiner Mitglieder wie auch die Einhaltung der Berufsregeln durch letztere ein. Zudem erbringt er Dienstleistungen für die Öffentlichkeit (z. B. Rechtsberatungsstellen) und setzt sich für die Bewahrung und Fortbildung des Rechtsstaates ein.
Am 1.1.2010 zählte der BAV-AAB mehr als 660 Mitglieder. Die Mitglieder gehören automatisch auch dem Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) an.
Rechtsauskunft-Aarberg
Jeden 1. Samstag im Monat
Anmeldung unter +41 32 386 71 10
Sekretariat: Sandra Turtschi +41 32 386 71 10
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Der Schweizerische Anwaltsverband bezweckt:
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das Ansehen, die Rechte und die Interessen des schweizerischen Anwaltsstandes im In- und Ausland zu wahren und für die Unabhängigkeit des Anwaltsberufes einzutreten
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die theoretische und praktische Weiterbildung seiner Mitglieder zu fördern
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zur Vervollkommung des Rechts und der Rechtspflege beizutragen, im allgemeinen Interesse der Rechtsuchenden und unter Achtung der Menschenrechte
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ein kollegiales Verhältnis unter seinen Mitgliedern zu begründen und zu erhalten
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die Beziehungen unter den kantonalen Anwaltsverbänden zu fördern
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die Beziehungen zu Anwaltsverbänden anderer Länder und zu internationalen Anwaltsorganisationen, welche ähnliche Ziele verfolgen, zu pflegen; er kann solchen als Mitglied beitreten.
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den schweizerischen Anwaltsstand gegenüber den eidgenössischen Behörden und den internationalen Organisationen zu vertreten
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Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht und Bundespatentgericht
Im Rahmen der Justizreform sind weitere richterliche Behörden des Bundes geschaffen worden. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat seine Amtstätigkeit am 1. April 2004 aufgenommen. Das Bundesverwaltungsgericht nahm seine Tätigkeit am 1. Januar 2007 in Bern auf und zog Mitte 2012 an seinen definitiven Sitz in St. Gallen. Am gleichen Ort hat das Bundespatentgericht anfangs 2012 seine Arbeit begonnen. Die Entscheidungen dieser erstinstanzlichen eidgenössischen Gerichte können teilweise ans Bundesgericht weitergezogen werden. Alle drei Gerichte unterstehen der administrativen Aufsicht des Bundesgerichts.